Link zur dena / BAFA - Liste für die Suche nach lokalen Energie-Effizienz-Experten und BAFA / KfW-Energieberater für Förderprogramme des Bundes
Kostenlose Erstberatung: Tel. 04779 899 3410 oder Kontakt per Mail -> Kontakt
Referenzen zum Energie-Effizienz-Experten Holger Kuhlmann:
Mitgliedschaft im Deutschen Energieberater Netzwerk e.V.
1. Hilfreiche Links zu Informationen
2. Beispielfotos aus der Praxis
3. Veröffentlichte Fachberichte
Kurzbeschreibungen zu den Fotos:
Mehr Fördergelder für energetische Modernisierungen
Es gibt gute Nachrichten für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden: Die Förderprogramme werden ab Januar 2023 in einigen Punkten wie beispielsweise bei Eigenleistungen, Wärmepumpen und bei einer Sanierung zum Effizienzhaus-Standard attraktiver.
Photovoltaik-Anlagen profitieren zudem von Steuererleichterungen.
Planung und Beratung als Startpunkt
Wer jetzt mit der Planung einer energetischen Sanierung startet, hat im nächsten Schritt die Chance, bei den Angebotsanfragen davon zu profitieren, dass die Anzahl der Neubauten derzeit zurückgeht.
Eine BAFA-geförderte Energieberatung und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP, bis zu 80% Förderung) ermöglichen individuell für jedes Gebäude die ganzheitliche Untersuchung und Kosten-Nutzen- Vergleiche von verschiedenen Planungsvarianten.
Die Wünsche und Ideen der Eigentümer werden dabei regelmäßig mit einem BAFA/KfW zugelassenen Energieberater (Energieeffizienz-Experten) ausgetauscht. Verschiedene Fördermöglichkeiten in Form von direkten Zuschüssen, Kredit-Tilgungen oder Steuerermäßigungen werden verglichen.
Ein iSFP ist unverbindlich und die Fördermittel für die Planung werden in jedem Fall ausgezahlt. Die Gebäudeeigentümer sind frei in der Entscheidung, ob und wann sie modernisieren möchten.
Wer sich für eine Schritt-für-Schritt- Sanierung entscheidet, bekommt zusätzliche 5% Fördergelder für Dämmungsmaßnahmen über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.
Ziele der energetischen Sanierung
Jedes Haus ist einzigartig und hat seine Besonderheiten. Planungen zu Erneuerbaren Energien und Dämmmaßnahmen lassen sich meist nicht vom Nachbarn kopieren, sondern müssen individuell zum Gebäude passen.
Daher ist mit dem iSFP eine Vor-Ort-Energieberatung verbunden.
Hierbei geht es konkret um das Bestandgebäude und u.a. um die mögliche Nutzung Erneuerbarer Energien (Umgebungswärme, Erdwärme, Photovoltaik, Stromspeicher, etc.),
um die Eignung des Gebäudes für eine Wärmepumpen-Heizung und um Möglichkeiten der Senkung der Heizungsvorlauftemperaturen. Ein weiteres zentrales Thema ist die Dämmung der Gebäudehülle.
Das Ziel ist es, Vorteile hinsichtlich Energiekosten, CO2-Reduktion, Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen, Wärmepumpen-Heizungs-/ Kühlfunktionen, Wärmeschutz, Wohnbehaglichkeit, Raumluftqualität, sommerlichem Wärmeschutz, Schallschutz sowie hinsichtlich Photovoltaik-Eigenstrom/ -Einspeisung zu erarbeiten.
Über Allem stehen dabei wirtschaftlich lukrative Lösungen bei gleichzeitiger Wertsteigerung des Gebäudes.
Energetische Baubegleitung
Wenn schon viele Vorüberlegungen gemacht wurden, dann kann auch direkt mit der zu 50% geförderten Begleitung von energetischen Maßnahmen gestartet werden. Ein zugelassener Energieberater erstellt die Dokumente für die verschiedenen Bauphasen, so dass bei Fertigstellung die Fördermittel freigegeben werden können. Der Umfang der begleitenden Energieberatung kann nach Bedarf vereinbart werden.
Förderprogramme ab 2023:
Ein Beispiel für Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
ist der Ersatz einer alten Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe und gleichzeitige Verbesserung des Heizungs-Systems mit neuen Heizkörpern und Fußbodenheizung (Förderung bis zu 40%).
Ein weiteres Beispiel ist die schrittweise Sanierung gemäß eines iSFPs: Dämmungen der Gebäudehülle werden mit bis zu 20% gefördert, dies gilt nun auch für Dämmmaterial, das mit Begleitung eines Energieeffizienz-Experten (zugelassener KfW / BAFA Energieberater) in Eigenleistung verbaut wurde.
Die Fördergrenze liegt bei einer Brutto-Bausumme von 60.000€ pro Jahr.
Bei einer Förderung durch die KfW-Bank gibt es einen Tilgungszuschuss von 5-25% bei einem Kredit für die Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard EH85…EH40EE (ehemals KfW85 … KfW40-Haus). Die Kreditzinsen liegen derzeit bei 1-2% für eine Kreditsumme von bis zu 120-150.000€.
Details zu geplanten zusätzlichen Tilgungsaufschlägen von 10-20% für sehr ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings) und für die Sanierung zum Effizienzhaus mit Standardbauteilen werden im Januar veröffentlicht.
Steuerliche Aspekte
Neben den Förderprogrammen gibt es steuerliche Entlastungen für energetische Sanierungen, die gegenüberzustellen sind. Für Photovoltaik (PV)-Anlagen gibt es ab 2023 deutliche steuerliche Verbesserungen. Insbesondere bei Eigenstromnutzung und durch hohe Strompreise kann PV jetzt auch auf Ost- und Westdächern lukrativ werden.
Sinnvolle Investitionen
Sinnvolle energetische Investitionen in Sachwerte führen nicht nur zur Kostensenkung, sondern wirken auch der Inflation entgegen, indem der Wert der Immobilie nachhaltig gesteigert wird.
Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten sind die Investitionen auch ein Beitrag zum Klimaschutz.
www.kuhlmann-energieberatung.de
************************************************************************************************************************
Als Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäudes steht man heute vor der Frage, wie die Energiekosten trotz steigender Preise und CO2-Steuer gesenkt werden können.
Bei einer geförderten Vor-Ort Energieberatung für eine Modernisierung werden die verschiedensten technischen Möglichkeiten und Förderprogramme hinsichtlich Kosten und Nutzen verglichen und dokumentiert.
Dämmung und Haustechnik für Erneuerbare Energien
Egal, ob man schon konkretere Ideen für eine Modernisierung hat oder auch nicht, in jedem Fall ist es sinnvoll, frühzeitig eine förderfähige Planung für die Modernisierung zu starten um sich ein Bild zu den Möglichkeiten machen zu können.
Jedes Haus ist einzigartig und hat seine Besonderheiten. Planungen zu Erneuerbaren Energien und Dämmmaßnahmen lassen sich meist nicht vom Nachbarn kopieren, sondern müssen individuell zum Gebäude passen.
Somit ist es ratsam, dass Hauseigentümer die Wünsche und Ideen mit einem BAFA/KfW-Bank zugelassenen Energieberater im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) austauschen.
Dabei werden verschiedene wirtschaftlich und energetisch sinnvolle Lösungen verglichen und dokumentiert. Darin enthalten sind auch die berechneten Werte zu CO2-Reduktionen, zu Kosten und zu Fördergeldern in Form von direkten Zuschüssen oder Kredit-Tilgungen.
Als Eigentümer bekommt man damit eine gute Sicht darauf, welche Modernisierungs-Varianten für das Gebäude sinnvoll sind, beispielsweise mit Vorteilen hinsichtlich:
Für die Beantragung von Fördergeldern in Verbindung mit einem iSFP ist ein zugelassener Energieberater bzw. Energie-Effizienz-Experte einzubinden.
Staatliche Förderprogramme
Die Fördergelder zur Senkung von Energiekosten und CO2-Emissionen eines Wohngebäudes ermöglichen attraktive Amortisationszeiten selbst bei den gestiegenen Baukosten.
Seit geraumer Zeit gibt es für die Modernisierung im Bestandsgebäude direkte Zuschüsse sowie zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Auch wenn kurzfristig noch keine energetische Modernisierung des Wohngebäudes geplant ist, ein individueller Sanierungsfahrplan mit förderfähigen und zeitlich streckbaren Modernisierungs-schritten über bis zu 15 Jahre ist jetzt empfehlenswert.
Der Staat fördert derzeit 80% der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan, wenn das Haus älter als 10 Jahre ist.
Hauseigentümern soll damit eine günstige Möglichkeit gegeben werden, um sich die wirtschaftliche Lösungsvarianten zur Isolation oder zur Haustechnik darstellen zu lassen, inklusive möglicher Nutzung von regenerativen Energien.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ermöglicht es, dass bei einer Entscheidung für eine Modernisierung zusätzlich 5% zum Zuschuss oder zur Kredit-Tilgung bei den geförderten Sanierungsschritten vom Staat gezahlt werden.
Hierbei unterstützt der Energieberater bei der Bewertung und Anwendbarkeit der vielfältigen Förderprogramme.
Ein iSFP verpflichtet den Hauseigentümer nicht zu Bau-Maßnahmen. Der Zugang zu zusätzlichen Fördergeldern wird jedoch für den Fall ermöglicht, wenn später ein energetischer Modernisierungs-Schritt gestartet werden soll.
Für Maßnahmen beispielsweise in den Bereichen:
sind dann Förderungen zwischen 25% und 55% der Baukosten möglich.
Beispiele für Sanierungsschritte:
Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder Gas-Hybrid-Wärmepumpe und Erneuerung von Heizkörpern/ Fußbodenheizung in den stärker beheizten Räumen um die Heizungs-Vorlauftemperatur senken zu können.
Förderfähig sind hierbei Kosten für:
Zusammen mit den 5% des individuellen Sanierungsfahrplans kann man bis zu 50% Zuschüsse bekommen (direkter Zuschuss oder Kredit-Tilgung).
Die zu fördernde Gesamtsumme darf 60.000€ nicht überschreiten, somit sind in diesem Beispiel-Schritt derzeit Fördergelder von maximal 30.000€ pro Jahr möglich.
In einem weiteren Schritt wird durch Dämmung ein Effizienzhaus-Standard erreicht und beispielsweise sorgt eine Photovoltaik-Anlage mit einem Stromspeicher für einen Eigenstromanteil für das Haus und für eine E-Auto-Ladestation.
Wenn dabei in Summe mindestens 55% des Wärmebedarfs des Gebäudes mit erneuerbaren Energien gedeckt werden, erhöht sich der mögliche Fördersatz auf max. 55% und die Grenze der förderfähigen Kosten erhöht sich auf 150.000€.
Mit den Fördergeldern lassen sich die Amortisationszeiten der Investitionen deutlich verbessern und der CO2-Ausstoß sowie die Energiekosten sinken.